Die IRRBB (Interest Rate Risk in the Banking Book)-Verfahren einer Vielzahl von Finanzdienstleistern sind primär auf das Steuern und Bewerten von Zinsänderungsrisiken ausgelegt, während die Darstellung des Credit Spread Risks im Bankenbuch (CSRBB) eher ein Schattendasein führt. Dies wird sich aufgrund bereits bestehender und geplanter regulatorischer Anforderungen in den nächsten Jahren ändern.
In der EBA/GL/2018/02 wird CSRBB als das Risiko für veränderte „Marktwahrnehmung des Kreditrisikopreises, der Liquiditätsprämie und anderer Komponenten“ definiert, eine spezifische Methodik für die Berücksichtigung und Modellierung des CSRBB wird hingegen nicht vorgeschrieben. Dies führte dazu, dass verschiedene Organisationen, wie beispielsweise die IRRBB Working Group der European Banking Federation, ihr Verständnis des CSRBB veröffentlicht haben, um eine Interpretation für einzelne Banken zu vereinfachen. Diese Regulierungslücke soll durch ein - nach aktuellem Stand im Herbst 2021 erscheinendes - Konsultationspapier und einer Finalisierung der Regelungen im H1 2022 geschlossen werden. Die Erstanwendung hat voraussichtlich 2023 zu erfolgen.
Aufgrund der Bedeutung und Komplexität des Themas sollten Banken frühzeitig eine GAP-Analyse durchführen mit dem Ziel, den Grad der Divergenz zwischen den neuen regulatorischen Vorgaben und der aktuellen Umsetzung zu identifizieren. Hierbei sind auf Basis der Umsetzung des jeweiligen Instituts und der ausstehenden regulatorischen Anforderungen folgende Punkte zu analysieren:
Aktuell werden nach Definition der EBA/GL/2018/02 (§18) nur Aktivgeschäfte mit CSRBB gestresst. Wir erwarten, dass dies nicht geändert wird.
Viele betroffene Finanzdienstleister stressen aktuell nur Geschäfte mit dem IFRS 9 Geschäftsmodell Held-To-Collect-and-Sell und Held-for-Trading. Eventuell ist in Zukunft eine Ausweitung auf Held-To-Collect notwendig.
Finanzdienstleister schränken das Portfolio für das CSR gemessen und gesteuert werden weiterhin auf bestimmte Produktarten (börsengehandelt oder nicht etc.) oder Kundengruppen (zum Beispiel beobachtbarer CS) ein. Wir gehen davon aus, dass viele dieser Einschränkungen in Zukunft nicht mehr möglich sein werden und es zu einer Ausweitung der Positionen, die in die CSR-Steuerung aufgenommen werden, kommen wird.
Viele Banken haben auf Basis des ICAAP bereits eine Berücksichtigung des CSR in der barwertigen Sicht. Hier ist zum einen zu analysieren, ob die Methodik grundsätzlich den Anforderungen der EBA entspricht und ob Vereinfachungen nicht den Anforderungen entgegenlaufen.
Aktuell wird das CSR häufig weder im Net Interest Income, noch in der Earnings Perspektive berücksichtigt. Dies ist vermutlich nicht mit der neuen Anforderung im Einklang. Hier ist zu analysieren, inwieweit das CSR in die jeweiligen Cash Flows integriert werden kann oder ob hierfür vollkommen neue Logiken entwickelt und implementiert werden müssen.
Auf Basis des erwarteten Draftpapiers und unserer langjährigen Erfahrung im IRRBB-Umfeld unterstützt Sie die WTS Advisory gerne bei der Erstellung der GAP-Analyse und der anschließenden Konzeption sowie Umsetzung einer tragfähigen CSR-Steuerung.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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