Die Anforderungen der unterschiedlichen Vorschriften für den Einzelabschluss nach HGB und den Konzernabschluss nach IFRS bedeuten insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen kontinuierlichen Handlungsbedarf. Bei der Konzernabschlusserstellung ist im Rahmen der Konsolidierung häufig spezifisches Fachwissen und ein tiefgehendes Verständnis der nationalen sowie internationalen Bilanzierungs- und Konsolidierungsregelungen nötig.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In einem ersten Schritt müssen die nach HGB erstellten Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen an die Ansatz- und Bewertungsregeln des beherrschenden Unternehmens angepasst werden. In diesem Schritt ist gegebenenfalls auch die Fragestellung zu beantworten, ob und welche Anpassungsbuchungen bei der Überführung von HGB auf die IFRS Vorschriften nötig sind. Die daraus entstehende sogenannte Handelsbilanz II ist eine Hilfsbilanz, die zur Aufstellung des Konzernabschlusses benötigt wird. Die weiterhin erforderliche Erstellung des Anhangs („Notes“) im Rahmen eines Konzernabschlusses nach IFRS, kann aufgrund des Umfangs der Angabepflichten und der nötigen zusätzlichen Daten und Auswertungen sehr zeitintensiv sein.
Als Herausforderung ist vor allem die Konsolidierung der Tochterunternehmen zu nennen. Je nach Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens sind unterschiedliche Methoden der Konsolidierung anzuwenden – von der nicht zu konsolidierenden Beteiligung über das als „at equity-Beteiligung“ anzusetzende assoziierte Unternehmen bis hin zum vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Bei vollkonsolidierten Beteiligungen von unter 100 % ist ein Ausweis von Minderheitsanteilen erforderlich. Die Erstkonsolidierung von bisher nicht konsolidierten oder neu erworbenen Gesellschaften führt zu einer zusätzlichen Komplexität – hier erstellen wir für Sie auch die Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation). Konzerninterne Sachverhalte werden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB/IFRS 3), der Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB/IFRS 10.B86 (c)) und der Zwischenerfolgseliminierung (§ 304 HGB/IFRS 10.B86 (c)) sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB, IFRS 10.B86 (c)) eliminiert. Häufig stellen Buchungsdifferenzen zwischen den Konzerngesellschaften bei den konzerninternen Eliminierungen eine zusätzliche Herausforderung dar.
Die WTS Advisory unterstützt ihre Mandanten bei der Erstellung prüfungssicherer Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS. Unsere Experten verfügen über weitreichende Kenntnisse der Vorschriften im HGB und IFRS und unterstützen sie vom Aufsetzen der Anpassungsbuchungen, die im Rahmen der Überleitung der Einzelabschlüsse nach HGB auf den Konzernabschluss nach IFRS notwendig sind, über die einzelnen Konsolidierungsschritte bis hin zur Anhangerstellung. Mit Hilfe unserer Konsolidierungstools (Konsolidierung IFRS) stellen wir sicher, dass die Konsolidierung effizient und ressourcenschonend durchgeführt wird. Häufig treten komplexe Fragestellungen und Sachverhalte im Rahmen der Konsolidierung auf. Hier können Ihnen unsere Experten mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Abschlüssen und Konsolidierungen von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!