IFRS 18 wird alle Unternehmen betreffen, die ihre Abschlüsse nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellen, unabhängig von ihrer Branche. Der neue Standard zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung zu erhöhen. Durch präzise Vorgaben für die Darstellung und Offenlegung von Finanzinformationen wird die Qualität und Konsistenz der Berichterstattung verbessert. Unternehmen müssen ihre Berichterstattungsprozesse umfassend überarbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.
Der neue Standard IFRS 18 "Presentation and Disclosure in Financial Statements" wurde vom IASB am 09.04.2024 veröffentlicht und tritt - vorbehaltlich des EU-Endorsements - für Berichtsperioden ab dem 01.01.2027 mit retrospektiver Vorjahresanpassung in Kraft. Die Einführung dieses Standards erfolgt als Reaktion auf Investorenanliegen hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Transparenz der Berichterstattung über die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen. IFRS 18 ersetzt zukünftig den IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ und zielt darauf ab, das Grundgerüst von IAS 1 durch umfassende Ergänzungen und Neuerungen der Regelungen erheblich zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Struktur und Offenlegung in den IFRS-Abschlüssen. IFRS 18 wird sich auf alle Unternehmen jeglicher Branche auswirken, die ihre Abschlüsse nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig um zwei neu definierte und verpflichtende Zwischensummen erweitert: "operatives Ergebnis" und "Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern (EBIT)". Damit einhergehend werden drei neue Kategorien für die Strukturierung von Erträgen und Aufwendungen in Anlehnung an die Kapitalflussrechnung eingeführt: Der betriebliche Bereich („operating“), der Investitionsbereich („investing“) und der Finanzierungsbereich („financing“):
Das Grundkonzept der neu eingeführten Kategorien im IFRS 18 orientiert sich an einem klassischen Unternehmen der Produktion oder Dienstleistung.
Für Unternehmen mit spezifischen Hauptgeschäftstätigkeiten (u. a. Banken, Versicherungen und Unternehmen, die Finanzierungen für Kunden anbieten) gibt es hinsichtlich der Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zu den verschiedenen Kategorien gesonderte Vorschriften, damit Aufwendungen und Erträge aus dem operativen Geschäft im operativen Gewinn oder Verlust ausgewiesen werden.
Im Anhang sind u.a. die vom Unternehmen bzw. dessen Management definierten und auch öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen („management-defined performance measures“ - MPM) anzugeben. Dabei hat eine Überleitung zwischen einer MPM und der am direktesten vergleichbaren Zwischensumme, die in IFRS 18 aufgeführt ist, bzw. der Gesamt- oder Zwischensumme, die von den IFRS-Rechnungslegungsstandards verlangt wird, einschließlich ertragsteuerlicher und weiterer Auswirkungen zu erfolgen. Der Grund für die Beurteilungsrelevanz der MPMs ist ebenfalls anzugeben.
Künftig sind neue prinzipienbasierte Aggregations- und Disaggregationsleitlinien zur Gruppierung von Informationen zu berücksichtigen. Diese Klassifikation basiert auf gemeinsamen bzw. nicht gemeinsamen Merkmalen der Posten in den primären Abschlussbestandteilen. Dazu gehören u.a. neu definierte „Rollen“ für die primären Abschlussbestandteile und für den Anhang.
U.a. der Geschäfts- oder Firmenwert wird als neuer Posten in der Bilanz ausgewiesen.
Die Einführung des IFRS 18 wird umfangreiche Anpassungen in Bezug auf die Präsentation und Offenlegung von Finanzdaten erfordern. Insbesondere die Strukturierung der GuV-Rechnung und die erforderlichen Angaben zu den offengelegten MPMs können weitreichende Änderungen und operative Herausforderungen mit sich bringen. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Analyse der potenziellen Implikationen des IFRS 18 auf die Berichterstattung sowie auf relevante Systeme und Prozesse, um die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Setzen Sie sich noch heute mit unserem Expertenteam in Verbindung, um eine maßgeschneiderte Strategie für die Implementierung des IFRS 18 zu entwickeln und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.
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