Unternehmenskrisen führen zu einem schrittweisen Rückgang von Wettbewerbsfähigkeit, Profitabilität und Unternehmenswert. Mit fortschreitendem Krisenverlauf nimmt der Handlungsdruck zu und der Gestaltungsspielraum hingegen ab. Gleichzeitig steigt das Insolvenzrisiko. In solch herausfordernden Unternehmenslagen bilden unabhängige, vertrauensbildende Gutachten die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und schaffen wertvolle Informationen für Kreditgeber und sämtliche andere Stakeholder.
Mit unserem Leistungsangebot unterstützen wir unsere Mandanten in allen Sondersituation und erstellen Gutachten und Stellungnahmen zur Sanierungs- und Zahlungsfähigkeit:
Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss ist grundsätzlich von der Fortführung des Unternehmens auszugehen. Diese sog. Going-Concern-Prämisse ist anzunehmen, wenn das Unternehmen in der Vergangenheit nachhaltige Gewinne erzielt hat, es leicht auf finanzielle Mittel zugreifen kann, keine bilanzielle Überschuldung droht und die Fortführung des Unternehmens beabsichtigt ist.
Soweit die oben genannten Kriterien nicht zutreffen oder bestandsgefährdende Risiken erkennbar sind, ist eine handelsrechtliche Fortführungsprognose basierend auf einer integrierten Unternehmensplanung zu erstellen. Je konkreter die Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Unternehmensentwicklung sind, desto detaillierter müssen die Auswirkungen analysiert und beurteilt werden. Die Prognose muss dabei mindestens einen Zeitraum von 12 Monaten ab Abschlussstichtag umfassen.
Wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu beurteilen ist, ob die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, ist eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen. Sie ermöglicht als Zahlungsfähigkeitsprognose eine Aussage darüber, ob im Rahmen der zukünftigen Ertrags- und Liquiditätslage ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungszeitraum jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können. Ausgehend von der Stichtagsliquidität wird auf Grundlage des Unternehmenskonzepts und des aus der integrierten Planung abgeleiteten Finanzplans (Bilanz-, GuV- und Cashflow-Planung) die Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb des Prognosezeitraums ermittelt. Eine positive Fortbestehensprognose liegt vor, wenn das Unternehmen fähig ist, jederzeit die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und die Unternehmensfortführung einem Gesamturteil zufolge überwiegend wahrscheinlich ist.
Zielsetzung eines Sanierungsgutachtens ist die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des in die Krise geratenen Unternehmens. Über die Fortbestehensprognose hinaus müssen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wiedererlangt werden können.
Um diese weitreichenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Sanierungsfähigkeit zu beantworten, definiert der IDW S 6 Kernanforderungen an Sanierungskonzepte, die typischerweise in einem Sanierungsgutachten bearbeitet werden:
Je nach Ausprägung der Unternehmenskrise können im Rahmen eines Sanierungskonzeptes verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden.
Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde erstmalig ein Sanierungsinstrument im deutschen Recht außerhalb eines Insolvenzverfahrens geschaffen. Damit soll die Lücke zwischen außergerichtlicher Sanierung und Regelinsolvenz geschlossen werden. Der neue Restrukturierungsrahmen bietet in die Krise geratenen Unternehmen viele Vorteile: Das Verfahren muss nicht öffentlich bekannt gegeben werden, sodass Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können, ohne dem Stigma der Insolvenz zu unterliegen. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht es, in die Rechte bestimmter Gläubigergruppen durch Mehrheitsentscheidungen einzugreifen, um so Blockaden Einzelner zu verhindern. Der Restrukturierungsplan bildet dabei die Grundlage für Eingriffe in Gläubigerrechte.
Der präventive Restrukturierungsrahmen stellt für Unternehmen mit Fortführungsperspektive ein zusätzliches Sanierungsinstrument dar, welches auf die Vermeidung der Insolvenz und den Unternehmenserhalt abzielt. Der Zugang zu den Instrumenten wird an den Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit geknüpft. Für die Durchführung einer effektiven Restrukturierung sollte das Verfahren als potenzielles Instrument frühzeitig in Konzeption und Planung einbezogen werden. Wir begleiten Sie von der Vorbereitung des Verfahrens bis zur Umsetzung der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen.
Vor allem in herausfordernden Unternehmenslagen wird oft eine unabhängige Einschätzung der aktuellen Lage benötigt. Mit einer objektiven Stellungnahme im Sinne eines Independent Business Review liefern wir wichtige Informationen über die momentane Unternehmenssituation sowie aktuelle Handlungsmöglichkeiten. Somit schaffen wir eine Grundlage für fundierte Entscheidungen für Kreditgeber und andere Stakeholder.
Restrukturierungs- und Sanierungsprozesse enden häufig nicht mit der Erstellung und Vorlage der Gutachten bzw. Stellungnahmen. Es folgt eine Umsetzungsphase: Verhandlungen mit Stakeholdern, die Umsetzung geplanter Maßnahmen sowie das Maßnahmentracking im Sinne einer Fortschrittskontrolle, das regelmäßig für die externe Kommunikation mit Stakeholdern Verwendung findet.
Im Umsetzungsprozess unterstützen wir unsere Mandanten aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf Basis unseres umfassenden methodischen Know-hows im Bereich des Projektmanagements. Durch unsere Fachkompetenz tragen wir dazu bei, dass konzeptionelle Maßnahmen zeitnah wirksam werden. Darüber hinaus stellen wir in erfolgskritischen Bereichen und Funktionen durch erfahrene WTS Advisory-Experten Interim Management Kapazitäten bereit.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!