Das CSRD-Umsetzungsgesetz, das die europäische Richtlinie in deutsches Recht überführen soll, ist immer noch nicht verabschiedet.
Dieser Umstand führt bei allen Unternehmen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Rechtlich gesichert ist, dass die Unternehmen, die bereits nach den bestehenden Regeln im HGB eine nicht-finanzielle Erklärung abgeben mussten, weiterhin nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung vornehmen müssen.
Aus heutiger Sicht ist es offen, wann die neue Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren für das CSRD-Umsetzungsgesetz erneut starten wird.
Die Unsicherheit wird sogar noch gesteigert: Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung am 8. November 2024 zur „Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“ angekündigt, Regulierungen für Unternehmen zu vereinfachen. Im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung will die EU-Kommission am 26. Februar 2025 Vorschläge für das sogenannte Omnibus-Verfahren bekanntgeben. Damit sollen die Anforderungen der CSRD, der EU Taxonomie Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) besser aufeinander abgestimmt und eventuell Vereinfachungen umgesetzt werden. Mit unserem Webinar wollen wir hauptsächlich Unternehmen ansprechen, die erstmalig über das Geschäftsjahr 2025 zur Nachhaltigkeit berichten müssen.
Herzlich laden wir Sie zu unserem FinanceOnAir-Webinar "EU-Omnibusverfahren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am Dienstag, den 18. März 2025 um 10:00 Uhr ein.
Alle Informationen
Thema: EU-Omnibusverfahren zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Termin: Dienstag, 18. März 2025
Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr
Referenten: Georg Schürmann und Harald v. Heynitz
Agenda
1. Aktuelle rechtliche Situation
2. Neuerungen aus dem EU-Omnibusverfahren
3. Lösungsansätze zum weiteren Vorgehen
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch mit Ihnen!
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