Die EU-Kommission plant die Ablösung der momentan gültigen Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung durch eine neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die CSRD beinhaltet Vorgaben an die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Berichtsinhalte sollen durch europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) konkretisiert werden.
Die ESRS werden seit dem Frühjahr 2021 von dem Expertengremium EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet. Am 29.04.2022 veröffentlichte die EFRAG die ESRS-Konsultationsentwürfe (ESRS-ED). Die Konsultationszeit beträgt 100 Tage und endet am 08.08.2022. Die ESRS-ED umfassen elf themenspezifische und zwei themenübergreifende Standards. Die Inkraftsetzung der ESRS per Delegierter Verordnung ist für den Herbst 2022 geplant.
Die 11 themenspezifischen Standards orientieren sich an der bekannten ESG-Klassifikation. Fünf der elf ESRS-ED betreffen Umweltthemen (ESRS E1 bis ESRS E5), vier Entwürfe beinhalten den Bereich Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4) und zwei Entwürfe umfassen die Governance Thematik (ESRS G1 und ESRS G2). Bei der Ausarbeitung der ESRS hat die EFRAG neben bereits international anerkannten Rahmenwerken und Standards auch die kommenden Standards des ISSB (International Sustainability Standards Board) zu berücksichtigen.
Im vergangenen Jahr wurde das internationale Gremium ISSB von der IFRSFoundation gegründet. Die Aufgabe des ISSB ist es, umfassende, globale Mindeststandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Damit soll es Investoren erleichtert werden, die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsthemen auf den Unternehmenswert einzuschätzen und fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.
Das ISSB veröffentlichte im März 2022 die ersten zwei Standardentwürfe, die zum einen allgemeine Anforderungen an Angaben über nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen (IFRS S1) und zum anderen klimabezogene Angaben (IFRS S2) beinhalten. Zu den Entwürfen können Stellungnahmen noch bis zum 29.07.2022 eingereicht werden. Angedacht ist, die finalen Versionen der zwei Standards bis Ende 2022 zu veröffentlichen.
Das ISSB hat seinen inhaltlichen Schwerpunkt zunächst auf die klimabezogenen Aspekte gelegt, wohingegen die EFRAG alle drei Themenbereiche des ESGSpektrums mit seinen Standardentwürfen abdeckt. Eine Gegenüberstellung der Standardentwürfe der EFRAG und des ISSB zeigt, dass es sowohl inhaltliche Übereinstimmungen als auch wesentliche Unterschiede vor allem im Adressatenkreis, aber auch im Umfang der geforderten klimabezogenen Angaben gibt. Während das ISSB die Informationsbedürfnisse der Investoren fokussiert, möchte die EFRAG die Informationsbedürfnisse aller Stakeholder erfüllen. Die ISSB-Standards könnten ggf. als Ausgangsbasis genutzt werden, worauf die ESRS aufbauen. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die Standards miteinander kompatibel sein werden und inwiefern die Anwendung mehrerer Nachhaltigkeitsstandards für die Unternehmen praktikabel umsetzbar sein wird.
Autoren: Lukas Klein, Frankfurt a. M., und Claudia-Kirsten Sroka, Berlin
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