Der Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 hat die globale Wirtschaft, wie zuvor bereits die Corona-Krise, signifikant beeinflusst. Die hieraus resultierenden Entwicklungen haben unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensbewertung für vielfältige Anlässe. Analog wie bei den Auswirkungen der Corona-Krise hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW daher am 20.03.2022 einen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Unternehmensbewertung veröffentlicht.
Die der Unternehmensbewertung zugrundeliegende Planung soll grundsätzlich die zum Bewertungsstichtag erwartete Entwicklung eines Unternehmens abbilden (Stichtagsprinzip). Mögliche Einflüsse auf die Geschäftsmodelle (bspw. erhöhte Energiekosten, Verzögerungen innerhalb der Lieferketten, Sanktionen gegenüber Russland) in Folge des Ukraine-Krieges führen ggf. zu wesentlichen Auswirkungen auf diese Geschäftspläne, die als Bewertungsgrundlage umfangreich und spezifisch zu analysieren sind. Im Rahmen der Unternehmensbewertung gilt es daher, das Ausmaß und die Nachhaltigkeit solcher Effekte auf die finanziellen Überschüsse angemessen zu quantifizieren. Die den Planungen zugrundeliegenden Planprämissen sind – branchenspezifisch – umfassend zu hinterfragen, um die erhöhte Unsicherheit adäquat zu berücksichtigen. Gemäß dem Hinweis des FAUB gilt dies mit Bezug auf den Ukraine-Krieg für Unternehmensbewertungen mit einem Stichtag nach dem 23.02.2022 (Stichtagsprinzip).
So empfiehlt der FAUB, dass der erhöhten Unsicherheit durch Szenario-Analysen begegnet werden soll. Im Rahmen von Szenario-Analysen stellt die sog. Monte-Carlo-Simulation eine gängige Praxislösung dar. Hierbei wird eine große repräsentative Anzahl möglicher Zukunftsszenarien der finanziellen Überschüsse unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten für wesentliche Planungsparamater berechnet, um zukünftige Entwicklungskorridore des Unternehmens aufzuzeigen. Dabei werden die bewertungsrelevanten Risiken der finanziellen Überschüsse durch Identifikation, Quantifizierung und simulationsbasierte Aggregation in der Simulation berücksichtigt. Dies ermöglicht eine Quantifizierung der Risiken.
Der FAUB geht darüber hinaus auch auf die möglichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Kapitalkosten ein. Die erhöhte Unsicherheit in der aktuellen Situation sei in der Planung zu berücksichtigen und nicht durch pauschal erhöhte Risikoprämien beim Kapitalisierungszinssatz abzubilden. Dementsprechend ist bei der Ableitung der Kapitalkosten keine grundsätzliche Änderung der Methodik vorgesehen.
Der Ukraine-Krieg und dessen Folgewirkungen führen zu einer erhöhten Unsicherheit bei den Unternehmen, die risikoadäquat bei Unternehmensbewertungen zu berücksichtigen ist. Dies sollte im Rahmen der Ableitung der finanziellen Überschüsse mittels Erweiterung einwertiger Planungsrechnungen durch ergänzende Szenario- und Simulationsanalysen erfolgen. Der grundsätzliche Ansatz zur Ableitung der Kapitalkosten bleibt hingegen unverändert.
Autoren: CFA/CVA Ronald Storp, München, und WP/StB Stilianos Koulaxidis, Stuttgart
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