Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27.05.2021 den Exposure Draft ED/2021/6 – Practice Statement „Management Commentary“ veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung des neuen Entwurfs beabsichtigt das IASB, die bisherige Leitlinie zur IFRS-konformen Erstellung des Lageberichts aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren. Ausgangspunkt für die Überarbeitung der Leitlinie sind geänderte Informationsbedürfnisse seitens der Investoren.
Der Entwurf der neuen Leitlinie zielt insbesondere auf die Bereitstellung von Informationen ab, die Investoren zur Beurteilung der langfristigen Entwicklung eines Unternehmens benötigen. Ziel des Entwurfs ist die Formulierung von übergeordneten Leitlinien, die es Unternehmern ermöglichen sollen, diese Informationen an einer Stelle zusammenzufassen.
Der inhaltliche Aufbau der Leitlinie umfasst die folgenden Schwerpunkte:
Beziehungen zwischen den sechs Themengebieten, die Bestandteil des Management Commentary sind:
Das IASB weist explizit darauf hin, dass es sich bei dem Practice Statement um eine freiwillige Leitlinie zur Erstellung des Lageberichts handelt. So können Abschlüsse auch dann mit den geltenden IFRS konform sein, wenn sie keinen Lagebericht enthalten oder wenn sie einen Lagebericht enthalten, der nicht mit dem Leitliniendokument in Einklang steht. Die Entscheidungshoheit über die verpflichtende Erstellung eines Lageberichts liegt weiter bei den nationalen Aufsichtsbehörden und Gesetzgebern. In Deutschland sind für die Erstellung des Konzernlageberichts die §§ 315 bis 315d HGB in Verbindung mit DRS 20: Konzernlagebericht maßgeblich. Jedoch können Unternehmen nach Auffassung des Boards die Leitlinie neben den nationalen Berichtserfordernissen und in Verbindung mit anderen Rahmenwerken wie z.B. für ESG-Themengebiete anwenden. Die praktische Relevanz des IASB-Entwurfs dürfte für deutsche Unternehmen jedoch limitiert sein, da viele Aspekte ähnlich zu den in Deutschland geltenden Regelwerken sind.
Nach dem Ende der Kommentierungsfrist zum ED/2021/6 am 23.11.2021 und unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare wird das IASB über die weitere Formulierung bzw. Verabschiedung der neuen Leitlinie entscheiden.
Autor: Mario Braun
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