Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für am Kapitalmarkt eines EU-Mitgliedstaats gelistete Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen seit 2021 umfangreicher. Mit der Berichtsperiode 2021 wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung um die sogenannte EU Taxonomie erweitert. Die EU Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem mit welchem wirtschaftliche Aktivitäten eines Unternehmens identifiziert und kategorisiert werden. Das Ziel der EU Taxonomie ist es zum einen, dass gegenüber den Stakeholdern der ökologische Beitrag der Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens nachvollziehbar und transparent offengelegt wird. Zum anderen soll die Taxonomie dazu beitragen, dass Unternehmen in vorhandene nachhaltige Substitute und/oder Verfahrensweisen investieren, um so die ehrgeizigen europäischen Klimaziele erreichen zu können.
Für die Berichtsperiode 2021 mussten die Unternehmen erstmalig den taxonomiefähigen Anteil des Umsatzes, CAPEX und OPEX berichten, das heißt, sie müssen angeben welcher Anteil ihrer Wirtschaftsaktivitäten prinzipiell im Anwendungsbereich der EU Taxonomie ist. Als WTS Advisory haben wir diverse Unternehmen, unter anderem auch ein großes DAX-Unternehmen, dabei unterstützt, die EU Taxonomie umzusetzen. Dafür muss das Unternehmen im ersten Schritt seine Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU Taxonomie analysieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Unternehmen in verschiedenen Sektoren ein bis mehrere ökonomische Aktivitäten aufweisen kann. Wenn das Unternehmen in mehrere Divisionen unterteilt ist, muss das operative Geschäft jeder Division einzeln analysiert werden, um die Vollständigkeit der zu berichtenden Aktivitäten gewährleisten zu können. Eine Schwierigkeit besteht in der technischen Umsetzung der Zuordnung der Kennzahlen auf Wirtschaftstätigkeiten, die in den Unternehmen in der Regel bisher nicht auf diese Art und Weise gesteuert oder berichtet wurden. Hierzu haben wir teilweise auf die Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen, um die relevanten Konten über einen Allokationsschlüssel den einzelnen wirtschaftlichen Aktivitäten zuzuordnen. Zudem mussten einige Annahmen getroffen werden. Zusätzliche Herausforderungen waren Interpretationsspielräume und fehlende Konkretisierungen und die Tatsache, dass es sich um ein „lebendes Konstrukt“ handelt, bei dem weitere Klarstellungen aber auch laufende Aktualisierungen und Erweiterungen bereits angekündigt wurden. Nach einigen Abstimmrunden mit dem Wirtschaftsprüfer und Diskussionen mit anderen Unternehmen, konnten wir sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen die taxonomiefähigen Anteile des Gesamtumsatzes, CAPEX und OPEX enthielten.
Ab der nächsten Berichtsperiode müssen die Unternehmen nun zusätzlich den Anteil des taxonomiekonformen oder auch „grünen“ Umsatzes, CAPEX und OPEX offenlegen. Die zu Grunde liegenden Assets, der im ersten Schritt identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, müssen nun in einem zweiten Schritt die in der EU Taxonomie explizit vorgegebenen technischen Bewertungskriterien erfüllen, damit die entsprechenden Kennzahlen als taxonomiekonform ausgewiesen werden können. Diese technischen Bewertungskriterien unterteilen sich in Kriterien mit einem wesentlichen Beitrag (Substantial Contribution) für eines der von der EU insgesamt sechs vorgegebenen Umweltziele und Kriterien, die erhebliche Beeinträchtigungen der anderen fünf Umweltziele vermeiden (Do No Significant Harm) sollen. Zusätzlich müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden, die jedoch meist auf aggregierter Ebene überprüft werden können. Auch hier gibt es in der Praxis einige Umsetzungsschwierigkeiten und Interpretationsspielräume. So gibt es vereinzelte Do Not Significant Harm Kriterien, die im Vergleich zu den Substancial Contribution Kriterien schwerer beziehungsweise nicht erfüllbar sind, da es noch keine verfügbaren Lösungen auf dem Markt gibt. So müssen auch hier gewisse Annahmen getroffen werden. Außerdem kann die Verwendung von nachhaltigen Energie- und Kraftstoffen derzeit nicht durch die Kennzahl OPEX abgebildet werden, was bereits von verschiedenen Seiten kritisiert wurde.
Die Annahmen werden im Austausch mit den jeweiligen Beratern und Wirtschaftsprüfern getroffen, wobei unterschiedliche Auslegungen die Einigung erschweren. Nicht erfüllbare Kriterien aufgrund fehlender Substitute auf dem Markt sowie Kriterien mit großem Auslegungsspielraum werden von unterschiedlichen Unternehmen und Institutionen oder Verbänden an die EU Kommission getragen. Es ist abzuwarten, welche Anpassungen und Konkretisierungen durch die EU Kommissionen zukünftig gemacht werden und welche zugrunde gelegten Annahmen der Unternehmen daraufhin geändert werden.
Nachdem die Taxonomiekonformität der Assets überprüft wurde, muss der darauf entfallende Umsatz, CAPEX und/oder OPEX berichtet werden. Hierfür wird in der EU Verordnung eine umfangreiche Matrix pro KPI vorgegeben. Es ist hervorzuheben, dass der Anteil grüner Umsätze die aktuelle Lage des Unternehmens zeigt, während der Anteil grüner Investitionen (CAPEX) einen Blick gewährt, wie sich das Unternehmen für die Zukunft positioniert. Hierbei sollte das Ziel sein, den „grünen Anteil“ perspektivisch auszubauen und den Kapitalgebern die hierzu nötige Transparenz aufzeigen.
Eine weitere Herausforderung der Taxonomie ist deren technische Umsetzung. Daten aus der Finanzberichterstattung müssen nun erstmalig mit nichtfinanziellen Daten verknüpft werden. Zum einen müssen die notwendigen Daten meist von unterschiedlichen Stellen im Unternehmen eingesammelt und analysiert werden. Zum anderen müssen sie aufbereitet und in das entsprechende von der EU vorgegebene Format überführt werden, wozu oftmals gewisse Allokationslogiken nötig sind. Gleichzeitig beeinflussen einzelne Wirtschaftsaktivitäten oftmals mehrere Umweltziele, was eine zusätzliche Komplexität hervorruft und dazu führt, dass eine Vermeidung von Doppelzählungen gewährleistet werden muss. Ein aktueller Ansatz ist der Aufbau eines separaten Taxonomiesystems, das jedoch in das bestehende Finanzberichterstattungssystem integriert wird.
Wie bereits erwähnt, ist die EU Taxonomie ein dynamisches System, welches zukünftig weiterentwickelt, geändert und angepasst werden wird. Die Unternehmen werden die EU Taxonomie so implementieren müssen, dass Anpassungen in der Identifizierung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten als auch Anpassungen des Vorgehens bei der Überprüfung der technischen Bewertungskriterien zur Ermittlung der Taxonomiekonformität durch Änderungen der Bewertungskriterien ohne enormen Zeitaufwand möglich sein werden.
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