Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen gemäß §289b HGB eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung erstellen. Nach dem Börsengang unseres Mandanten war es daher erforderlich, ein ESG[1]-Reporting zu erstellen. Gemeinsam mit der verantwortlichen Nachhaltigkeitsmanagerin haben wir zunächst eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Sie ist das Kernstück des zukünftigen Nachhaltigkeitsreportings, denn Unternehmen müssen in ihre nichtfinanzielle Erklärung wesentliche Themen aus dem Bereich Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Achtung der Menschenrechte aufnehmen.
Mit Hilfe von Fragebögen, Gesprächen und Workshops haben wir Themen identifiziert, die von Stakeholdern als relevant eingeordnet wurden. Die Antworten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Banken, dem Management und dem Aufsichtsrat wurden anschließend umfassend ausgewertet und in einem ganztätigen Workshop mit verschiedenen Interessensvertretern diskutiert. Diversität in der Diskussionsrunde spielte hier eine große Rolle. Ein Vorstandsmitglied oder der internationale Head of HR war in dem Workshop genauso vertreten wie die Kollegen der ausländischen Tochtergesellschaften, die Vertreterin von Investor Relations oder des Sales Departements. Gemeinsam diskutierten wir über die identifizierten Themen und begannen, eine sogenannte Sustainability Charter zu entwickeln. Alle waren sich einig, dass die Themen nicht nur berichtet, sondern auch tatsächlich gelebt werden sollten. Sehr beeindruckend war der Spirit, der hierbei entstanden ist.
Um das ESG-Reporting zu entwickeln mussten die identifizierten Themen weiter ausgewertet, KPIs definiert und Daten über ein Reporting-System eingesammelt werden. Hierzu wurde ein cloudbasiertes neu implementiertes ESG-Reporting-Tool benutzt. Mitarbeiter wurden geschult, Interviews wurden geführt und dokumentiert und bestehende Unterlagen aber auch Initiativen wurden analysiert, um die neu definierten ESG-Kennzahl zu ermitteln.
Nichtfinanzielle Berichte unterliegen derzeit noch keiner Prüfungspflicht[2], trotzdem hat das Management des Konzerns entschieden, dass der erstellte Nachhaltigkeitsbericht einer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen werden soll. Als WTS Advisory haben wir hier bei der Koordination der Prüfung und der Vorbereitung der entsprechenden Dokumentationen und Unterlagen unterstützt. Da es sich um eine Erstprüfung handelte und die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund der Art der Daten und Informationen nicht mit einer klassischen Abschlussprüfung vergleichbar ist, hat der Abschlussprüfer hier von Anfang an den Implementierungsprozess begleitet und begann bereits frühzeitig mit den Prüfungshandlungen wie beispielsweise der Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse. Dadurch konnte während der Implementierungsphase bereits reagiert werden, was eine insgesamt sehr reibungslose Prüfung ermöglichte.
Auch das Risikoreporting musste angepasst werden. Denn auch wenn bisher bereits nichtfinanzielle Risiken wie Umweltkatastrophen, Compliance-Risiken oder Reputationsrisiken in das ERM (Enterprise Risk Management) einbezogen waren, musste nun auch die sogenannte „doppelte Materialität“ berücksichtigt werden, das heißt auch Risiken, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die „Außenwelt“ wirken, mussten identifiziert und bewertet werden. Diese neue Sichtweise wurde in das ERM integriert, das heißt die Prozesse wurden entsprechend angepasst und die lokalen Risikomanager wurden geschult. Insbesondere die Bewertung der Risiken stellte die Kollegen vor neue Herausforderungen. Neben der Integration in das Risikomanagementsystem müssen nun auch weitere Prozesse, wie das interne Kontrollsystem angepasst werden.
Stolz konnte der erste Nachhaltigkeitsbericht den Investoren, Vorständen und Mitarbeitern präsentiert werden. Die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie entwickelten Werte werden weiter mit Leben gefüllt. Für das ESG-Reporting stehen aber bereits die nächsten Herausforderungen an. Die EU-Taxonomie muss in diesem Geschäftsjahr noch umgesetzt werden und auch die geplanten Änderungen im Hinblick auf die überarbeitete EU CSR-Richtlinie werden sich auf das ESG-Reporting auswirken und weitere Anpassungen erfordern. An dieser Stelle sind wir uns jedoch sicher, dass das Unternehmen mit Hilfe des unglaublichen Spirits der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch diese Herausforderungen meistern wird!
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
[1] ESG steht für Environmental - Social - Governance
[2] Mit Umsetzung der neuen europäischen CSR Richtlinie soll eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt werden. Der Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie wurde im April 2021 veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. WTS Advisory: Europäische Kommission veröffentlicht Maßnahmenpaket - Ein Meilenstein der Nachhaltigkeitsberichterstattung (fas-ag.de)
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