Das International Accounting Standards Board (IASB) schlägt in dem Entwurf eines Vorschlags zur Änderung von IFRS 16 (ED/2020/4 „Lease Liability in a Sale and Leaseback“) vor, die Bilanzierung gemäß IFRS 16: Leasingverhältnisse im Zusammenhang mit Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern. Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Bilanzierungsmethode des Verkäufers/Leasingnehmers bei Erstansatz des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback Transaktion und die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit spezifizieren. Der Änderungsvorschlag gilt für die Sale-and-Leaseback-Transaktionen, bei denen die Voraussetzung der Übertragung eines Vermögenswerts als Verkauf erfüllt ist.
Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Anfrage, die Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen mit variablen Leasingzahlungen zu regeln. Die Zielsetzung war zu klären, wie der Verkäufer/ Leasingnehmer das aus dem Rückleasing resultierende Nutzungsrecht zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses bewerten und wie er den Gewinn oder Verlust der Transaktion erfassen soll. Die bislang unterschiedliche Bilanzierungspraxis führte zu wesentlichen Abweichungen in den Jahresabschlüssen der Verkäufer/Leasingnehmer.
Der Änderungsentwurf würde die bisherigen Regelungen zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen weiterentwickeln, hat aber keine Auswirkungen auf die Grundsätze der Bilanzierung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen und auf die Bilanzierung der Leasingverhältnisse, die nicht mit Sale-and-Leaseback–Transaktionen verbunden sind.
Im Falle einer Sale-and-Leaseback-Transaktion hat der Verkäufer/Leasingnehmer bei Erstansatz...
Die Übergangsvorschriften sehen grundsätzlich eine retrospektive Anwendung gemäß IAS 8 vor. Die Kommentierungsfrist für den Entwurf endet am 29.03.2021.
Autorin: Gyöngyver Csomay
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