Die EU veröffentlichte am 25.11.2021 den Vorschlag (COM(2021) 723) für eine Verordnung zur „Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den Zugriff auf öffentlich verfügbare Informationen, die für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevant sind“. Dieser European Single Access Point (ESAP) ist eine wesentliche Initiative des im September 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Stärkung der Kapitalmarktunion. Durch die Integration der nationalen Kapitalmärkte soll ein echter EU-Binnenmarkt für Kapital geschaffen werden, der u.a. im Einklang mit dem „Green Deal“ die Finanzierung der Transformation zu einer modernen, ressourcenschonenden und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Wirtschaft erleichtern soll. Einer der Katalysatoren für Sustainable Finance soll die Einrichtung einer EU-weiten Plattform (ESAP) werden, durch die „Anleger einen nahtlosen Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensinformationen erhalten“ können.
Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat den Auftrag erhalten, bis zum 31.12.2024 den ESAP einzurichten. Dieser soll zum zentralen Portal für öffentlich verfügbare Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen werden, die im „EU-Binnenmarkt für Kapital“ agieren und über Finanzprodukte, die dort gehandelt werden.
Die Unternehmen werden die Informationen in einem datenextrahierbaren oder maschinenlesbaren Format an sog. Sammelstellen übermitteln, die diese speichern und daraufhin überprüfen, ob alle technischen und inhaltlichen Anforderungen an die Daten erfüllt sind. Die Sammelstellen werden die validierten Daten über eine Schnittstelle dem ESAP zur Verfügung stellen. Dadurch soll zum einen erreicht werden, dass die Unternehmen ihre Daten nur einmal übermitteln müssen (file only once-principle) und zum anderen, dass an den ESAP nur validierte Daten übermittelt werden.
Der ESAP soll für dessen Nutzer mehrere Funktionalitäten anbieten. Dazu zählen ein benutzerfreundlicher Zugang und eine Suchfunktion anhand von Metadaten in allen Amtssprachen der Union, ein maschineller Übersetzungsdienst für die abgerufenen Informationen und eine Download-Möglichkeit auch für große Datenmengen.
Insgesamt gibt es 37 Verordnungen und Richtlinien mit meldepflichtigen Informationsanforderungen, die im ESAP vorgehalten werden sollen. Diese werden nicht alle gleichzeitig in den ESAP überführt werden. Dies wird über einen Zeitraum von drei Jahren von 2024 bis 2026 erfolgen. Die Taxonomie-VO ist neben EU-Finanzmarktvorschriften Bestandteil der ersten Welle in 2024, während die Daten der Bilanz-RL und der Offenlegungs-VO in 2025 zur Verfügung stehen sollen.
Autor: Harald v. Heynitz
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