Die Platform on Sustainable Finance (PSF) unterstützt als Beratungsgremium die EU-Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Zu ihren Aufgaben zählt die Beratung der EU-Kommission hinsichtlich der technischen Bewertungskriterien. Diese spezifizieren die Leistungsanforderungen für die Beurteilung, ob eine Wirtschaftsaktivität taxonomiekonform ist.
Zu den beiden ersten Umweltzielen der Taxonomieverordnung – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – hat die EU-Kommission bereits technische Bewertungskriterien veröffentlicht (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 vom 15.06.2021).
Im März 2022 hat die PSF nun ihre Empfehlungen für weitere technische Bewertungskriterien vorgelegt. Sie beziehen sich vor allem auf die vier verbleibenden Umweltziele:
Einige Empfehlungen beziehen sich auch auf neue Aktivitäten zu den ersten beiden Umweltzielen. Ausgangspunkt für die Arbeit der PSF waren 55 von der Kommission vorab priorisierte Wirtschaftsaktivitäten. Über einen Zeitraum von ca. 15 Monaten hat die PSF die nun vorliegenden Empfehlungen erarbeitet. Hierbei hat sie sich in zehn Arbeitsgruppen organisiert. Die Arbeitsgruppen wurden in Anlehnung an die Wirtschaftssektoren zusammengesetzt; zahlreiche Experten der jeweiligen Sektoren aus Privatwirtschaft und Forschung sowie Experten der EU-Kommission waren an den Arbeitsgruppen beteiligt.
Teil A der Veröffentlichung enthält eine ausführliche und detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise sowie der zu berücksichtigenden Grundprinzipien. In Teil B sind auf 675 Seiten die Empfehlungen für neue technische Bewertungskriterien ausformuliert. Sie beziehen sich auf weitere wichtige Wirtschaftsaktivitäten, wie z.B.:
Insgesamt sind 56 Wirtschaftsaktivitäten aus elf Sektoren Gegenstand der Empfehlungen.
Weitere Empfehlungen zu technischen Bewertungskriterien wurden für Ende Juni bzw. Ende September avisiert. Sie sollen sich auf den Sektor Bergbau sowie auf Teilbereiche weiterer Sektoren (z.B. Energy, Transport, Manufacturing) beziehen. Bis Redaktionsschluss lag keine weitere Veröffentlichung vor.
Die EU-Kommission wird die Empfehlungen der PSF zeitnah prüfen. Diese haben jedoch für die Kommission keine bindende Wirkung. Mit der Veröffentlichung eines neuen delegierten Rechtsaktes ist bis Ende 2022 zu rechnen – es ist davon auszugehen, dass erstmalig ab dem 01.01.2024 (Berichtsperiode 2023) Angaben zu den weiteren vier Umweltzielen zu machen sind.
Autor: Werner Walmrath, Düsseldorf
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!