Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine am 24.02.2022 und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland und Weißrussland haben vielfältige Auswirkungen und Unsicherheiten in Bezug auf die operative Geschäftstätigkeit europäischer und internationaler Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit sich gebracht.
Dies hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) und die European Securities and Markets Authority (ESMA) veranlasst, Stellungnahmen darüber zu veröffentlichen, welche Anforderungen Unternehmen vor diesem Hintergrund im Rahmen ihrer Rechnungslegung und Berichterstattung zu erfüllen und zu berücksichtigen haben. Während das IDW in seinen fachlichen Hinweisen vom 08.03.2022 (mit bislang drei Updates) und einem eigenen Hinweis zum Abschlussstichtag 30.06.2022 vom 18.07.2022 mögliche Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung sowie die (Halbjahres-)Finanzberichte betroffener Unternehmen aufzeigt (vergleiche hierzu auch WTS Journal 02/2022), erinnert die ESMA in ihrem Public Statement “Implications of Russia’s invasion of Ukraine on half yearly financial reports“ vom 13.05.2022 an die wichtigsten IFRS-Anforderungen, um die Transparenz und die einheitliche Anwendung der Angaben in den Halbjahresberichten zu unterstützen.
Die Erwartungen der ESMA in Bezug auf die Angaben gelten über die Halbjahresberichte hinaus auch für Berichterstattungen in anderen Zwischenberichten gemäß IAS 34 sowie für Jahresabschlüsse und enthalten unter anderem folgende Aspekte:
Um den Abschlussadressaten den Zugang zu den Informationen zu erleichtern, empfiehlt die ESMA, alle relevanten Angaben über die wesentlichen Auswirkungen des Einmarschs Russlands in die Ukraine in einer Anhangangabe aufzuführen. Alternativ kann aber auch eine Zuordnung zu den einzelnen Anhangangaben vorgenommen werden. Die Angaben sollten mit den Angaben im Management Reporting konsistent sein.
Die ESMA fordert das Management und die Aufsichtsorgane, einschließlich der Prüfungsausschüsse der Unternehmen, explizit auf, die in der Stellungnahme enthaltenen Empfehlungen in der Berichterstattung gebührend zu würdigen.
Aus den veröffentlichten Halbjahresberichten ist stichprobenartig zu entnehmen, dass die Unternehmen die Auswirkungen im Grundsatz gewürdigt haben und hierüber Bericht erstatten. Im Hinblick auf die Empfehlungen der ESMA, konkrete Angaben zur Anpassung von etwa Ermessensentscheidungen oder der Ausweitung von Sensitivitätsanalysen und konkreten Risikopositionen etc. zu machen, besteht nach unserem Eindruck für die Rechnungslegung und Berichterstattung in den kommenden Jahresabschlüssen noch Verbesserungspotenzial.
Autor: Savas Atasoy, Hannover
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