Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Herausforderung oder Chance?
Die gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen steigen stetig an und damit auch die verbundene Verunsicherung. Gerade noch hat sich ein Unternehmen auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung eingestellt, schon erhält das FISG Einzug. Gleichzeitig verschiebt sich der interne und externe Fokus in Unternehmen stärker auf Themen wie faire und nachhaltige Produktion und Leistungen. Das Inkrafttreten des LkSG am 01.01.2023 ist daher gleichzeitig Chance und Herausforderung für Unternehmen.
Ist mein Unternehmen vom LkSG betroffen?
Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Frage, ob sie vom LkSG betroffen sind oder nicht. Das LkSG gilt zunächst für Unternehmen mit 3.000 und ab dem 01.01.2024 auch für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern im Inland. Durch die zeitnah erwartete EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz wird die Anzahl der betroffenen Unternehmen darüber hinaus signifikant steigen.
Wozu dient das LkSG überhaupt?
Das Gesetz soll Menschenrechte sowie die Umwelt entlang der Lieferkette eines Unternehmens schützen und umfasst insbesondere die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Diskriminierung, den Arbeits- und Umweltschutz. Für Unternehmen bedeutet das konkret, dass sie für diese Themen Verantwortung entlang ihrer Lieferkette übernehmen müssen.
Was muss ich jetzt tun?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems. Folglich wird es immer wichtiger die eigenen Unternehmensprozesse und die Aktivitäten entlang der Lieferkette zu kennen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Mitigationsmaßnahmen zu definieren.
Das GRC-Team der WTS-Advisory AG unterstützt Sie gerne mit Know-how aus den Bereichen Risikomanagement, interne Kontrollsysteme sowie Compliance Management um pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen bei der Umsetzung des LkSG zu finden, damit Sie von den Chancen profitieren können.
Autor:in - Merve Kirli
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