Die am 05.01.2024 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen und diesen im (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Die ESRS, welche die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden, wurden im Juli 2023 von der EU-Kommission angenommen und im Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese neuen Berichtsanforderungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, da noch Unklarheiten bezüglich der verwendeten Begrifflichkeiten sowie bei der praktischen Umsetzung bestehen.
Zur Unterstützung der Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung der ESRS veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auf Wunsch der EU-Kommission am 22.12.2023 Entwürfe für unverbindliche Leitfäden zur Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse (DRAFT EFRAG IG 1) sowie zum Umgang mit der Wertschöpfungskette (DRAFT EFRAG IG 2), darüber hinaus den Entwurf einer Liste der ESRS-Datenpunkte (DRAFT EFRAG IG 3). Für diese drei Entwürfe wurde eine Konsultationsfrist für die Einreichung öffentlichen Feedbacks bis zum 02.02.2024 gewährt. Die Leitfäden und die Liste sind dabei nicht verpflichtend und reflektieren bisher ausschließlich die Sichtweise der EFRAG.
Der DRAFT EFRAG IG 1 erläutert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit und stellt den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse beispielhaft dar. Zudem werden häufig gestellte Fragen zur Wesentlichkeitsbewertung sowie der Einbeziehung der Stakeholder in diesen Prozess beantwortet. Der DRAFT EFRAG IG 2 definiert die Wertschöpfungskette, zeigt die Relevanz der Auswirkungen, Risiken und Chancen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette für die Berichterstattung des Unternehmens auf und beantwortet ebenfalls häufig gestellte Fragen rund um das Thema der Wertschöpfungskette. Der DRAFT ERFRAG IG 3 ist eine Liste im Excel- Format, die sämtliche Anforderungen aus den einzelnen Standards mit den jeweiligen Offenlegungs- und zugehörigen Anwendungsanforderungen enthält.
Bereits vor der Veröffentlichung der Leitfäden richtete die EFRAG im Oktober 2023 die ESRS Q&A Plattform ein, die es Stakeholdern ermöglicht, ihre Fragen zu den ESRS an die EFRAG zu übermitteln. Bis zum 31.01.2024 eingegangene Fragen zu den ESRS wurden von der EFRAG zusammengefasst und die ersten zwölf Erläuterungen zu den ESRS am 06.02.2024 von der EFRAG veröffentlicht. Diese veröffentlichten Erläuterungen der EFRAG sind nicht rechtsverbindlich und werden im Gegensatz zu den vorstehend erwähnten Leitlinien keiner öffentlichen Konsultation unterzogen.
Autorin: Claudia Sroka, Berlin
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