ESMA vom 24.10.2024
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 24.10.2024 die europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) veröffentlicht.
Gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte
Diese, zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), identifizierten Prüfungsschwerpunkte sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 besonders berücksichtigen.
Die Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse betreffen:
Die Schwerpunkte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen:
Der Schwerpunkt in Bezug auf die Berichterstattung nach dem „European Single Electronic Format“ (ESEF) ist auf häufige Fehler gerichtet, die in der Vergangenheit bei der Erstellung der ESEF-Dokumente festgestellt wurden.
Zudem betont die ESMA u.a. die Konnektivität von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten, d.h. die notwendige Konsistenz und Querverbindung zwischen den in den Finanzberichten enthaltenen Informationen zu Klimarisiken und -chancen und den Informationen im Nachhaltigkeitsbericht.
Ergänzende Prüfungsschwerpunkte der BaFin
Ergänzend zu den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten der ESMA wird die BaFin in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit finanzieller und nicht-finanzieller Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 und IFRS 9 prüfen.
Die BaFin hebt hervor, dass bei nicht-finanziellen Vermögenswerten im aktuellen Umfeld genau geprüft werden muss, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen, die ggf. die Durchführung entsprechender Wertminderungstests notwendig machen.
Autor: Christian Verse, München
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