IFRS 9 als Standard für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist bereits seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. Auch wenn die Unternehmen des Finanzsektors die Herausforderungen der Implementierung und Umstellung zwischenzeitlich erfolgreich hinter sich gelassen haben, ergeben sich weiterhin Fragestellungen in der täglichen Praxis sowie Anpassungsbedarfe aus neuen Initiativen, wie zuletzt aus dem Ergänzungsstandard zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten vom 30. Mai 2024.
IFRS 9 umfasst die folgenden drei Hauptbereiche:
Die Änderungen des Ergänzungsstandards vom 30. Mai 2024 zielen darauf ab, die bilanzielle Behandlung von ESG-Charakteristiken in Finanzinstrumenten und die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten über elektronische Zahlungssysteme klarer zu gestalten. Die Änderungen sind rückwirkend für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden.
Eine wichtige Ergänzung betrifft die Beurteilung, ob die vertraglichen Zahlungsströme das SPPI-Kriterium erfüllen. Hierbei müssen unterschiedliche Bestandteile des Zinses gesondert berücksichtigt werden. So sieht der Ergänzungsstandard vor, dass ESG-Instrumente das SPPI-Kriterium dann erfüllen, wenn Zinssatzänderungen das Kreditrisiko angemessen widerspiegeln. Zur Verdeutlichung enthält der Ergänzungsstandard diverse Beispiele für finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Zahlungsströme das SPPI-Kriterium (nicht) erfüllen.
Weitere Klarstellungen betreffen die Einordnung von nicht rückgriffsberechtigten finanziellen Vermögenswerten („Non-recourse“) und vertraglich verknüpften Instrumenten („contractually linked instruments“).
Der Ergänzungsstandard sieht vor, dass finanzielle Verbindlichkeiten, die über elektronische Zahlungssysteme beglichen werden, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor dem Erfüllungstag ausgebucht werden können. Dies ist dann möglich, wenn eine Annullierung der Zahlungsanweisung nicht mehr möglich ist, das Unternehmen keine praktische Möglichkeit hat, auf die Zahlungsmittel zuzugreifen, und nur ein unbedeutendes Abwicklungsrisiko besteht.
Die WTS Advisory unterstützt Sie sowohl bei der Umsetzung von aktuellen IFRS 9-Anpassungen als auch im „Run“, beispielsweise bei der Erstellung von Finanzberichten und Offenlegungen nach IFRS 9. Bei der Erfassung von Wertminderungen stehen wir mit unserem Know-how bei der Sammlung, Verwaltung und Analyse der erforderlichen Daten für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste zur Verfügung. Im Bereich des Hedge-Accounting beraten wir Sie zu Dokumentations- und Bilanzierungsfragen oder auch zu Fragen der Effektivitätsmessung. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus bei der Vorbereitung auf externe Prüfungen oder der spezifischen Beantwortung von Prüfungsfragen zur Verfügung.
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