Die Neufassung des IDW PS 340 (IDW PS 340 n.F.) berücksichtigt die Neuerungen bei der Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance Systemen, die sich durch die Fortentwicklung der Unternehmenspraxis seit der Verabschiedung des ursprünglichen Standards im Jahr 2000 ergeben haben. Die Neufassung des IDW PS 340 konkretisiert die Grundelemente des Risikofrüherkennungssystems, wie z. B. die Risikotragfähigkeit, Risikobewertung und -aggregation, die Kommunikation, Dokumentation und Berichterstattung. Durch ein angemessenes Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen soll sichergestellt werden, dass bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet gesteuert und überwacht werden. Dies erfolgt unter anderem durch die Definition von Maßnahmen durch den Vorstand.
In Bezug auf die Überarbeitung des IDW PS 340 sind insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:
Unternehmen stehen bei der Umsetzung der Anforderungen an die Risikotragfähigkeit, der Risikobewertung und der Risikoaggregation nach dem IDW PS 340 vor vielfältigen Herausforderungen:
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